


(April 2009) Statistisch wird jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufs- oder erwerbsunfähig. Damit zählt die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Aspekten der persönlichen Vorsorge. Darauf weist die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, hin.
Häufig verhindern finanzielle Bedenken, diesen wichtigen Schritt zu gehen. Mit ihrer neuen betrieblichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung bietet die SIGNAL IDUNA Gruppe Dortmund/Hamburg, jedoch die Möglichkeit, das Risiko Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit über den Arbeitgeber abzusichern. Der Betrieb schließt hierzu zugunsten seines Arbeitnehmers eine Direktversicherung ab. Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei, im Jahr 2009 also maximal 2.592 Euro. Hinzu kommen 1.800 Euro, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei eingezahlt werden können. So kann die Vorsorge aus den Bruttobezügen bestritten werden, anstatt wie sonst üblich aus dem Nettoverdienst, so die Experten der SIGNAL IDUNA. Erst auf die Versorgungsleistungen sind Steuern und Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
Das dreistufige Absicherungskonzept reicht von der Erwerbsunfähigkeitsversicherung über die Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur Premium-Absicherung gegen Berufsunfähigkeit. Die versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente fließt, wenn der Versicherte für voraussichtlich mindestens zwei Jahre lang keiner Erwerbstätigkeit für länger als drei Stunden täglich nachgehen kann. Dagegen leistet die Berufs-unfähigkeitsversicherung bei einer ärztlich attestierten Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Voraussetzung: Der Versicherte muss voraussichtlich für mindestens zwei Jahre berufsunfähig sein, also nicht mehr in der Lage, seinem Beruf auszuüben. Die Premium-Variante verkürzt diesen Prognosezeitraum sogar auf sechs Monate. Der Vertrag läuft in allen Fällen beitragsfrei weiter. Ein weiterer Pluspunkt: Die SIGNAL IDUNA verzichtet auf die sogenannte „Abstrakte Verweisung“ und damit darauf, einen Versicherten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit auf einen anderen als den ursprünglich ausgeübten Beruf zu verweisen.
Der Versicherungsschutz gilt in allen Stufen weltweit und auch für den Fall der Pflegebedürftigkeit. Der Versicherte profitiert zudem von der jährlichen Überschussbeteiligung, durch die sich seine Rentenleistungen erhöhen. Falls der Versicherungsfall nicht eintritt, so erhält er das verzinste Guthaben als einmalige Kapitalleistung am Ende der Vertragslaufzeit. Sollte der Versicherte versterben, so fließt das bis dahin angesammelte Überschussguthaben an die Hinterbliebenen.
Auch der Betrieb profitiert von einer optimalen staatlichen Förderung: Für Beitragszahlungen bis zu einer Höhe von 2.592 Euro entfällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Zudem mindern die Beiträge als Betriebsausgaben die Steuerlast des Unternehmens.